Statuten der SEVA Akademie
I. Präambel
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Die Ayurveda-Ausbildung ist in Indien staatlich geregelt. Ayurveda wird an über 150 medizinischen Hochschulen / Ayurveda-Colleges gelehrt und besitzt den Status einer Schulmedizin. Das gilt jedoch nur für das Hoheitsgebiet Indien.
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Es war daher notwendig, einen international geltenden Ausbildungsstandard für Ayurveda zu schaffen auf der Basis, dass Ayurveda in westlichen Ländern kompetent umgesetzt und nach europäischen Normen praktiziert werden kann.
II. Zweck
- In den meisten Ländern außerhalb Indiens besteht weder eine offizielle Ausbildung noch eine staatliche Anerkennung der Ayurveda-Medizin.
- Ayurveda kann in Europa von staatlich anerkannten und in Heilberufen tätigen Personen oder im Rahmen von staatlich zugelassenen Berufen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege und von niedergelassenen Ärzten als Medizin praktiziert werden.
- Die Schwerpunkte der Ausbildungen der SEVA Akademie liegen im Fachbereich Ayurveda-Medizin und gleichermaßen in der Ayurveda-Gesundheitsvorsorge.
- Die Abgabe von Zertifikaten und Diplomen der SEVA Akademie soll gewährleisten, dass die Teilnehmer eine korrekte fachliche Ayurveda-Ausbildung in Theorie und Praxis absolviert haben. Sie sollen befähigt sein zu beurteilen, ob und wann eine Ayurveda-Therapie sinnvoll ist, die sie dann auch kompetent ausführen können.
- Hauptziel der SEVA Akademie ist, dass Ayurveda in Europa mit gut ausgebildeten Fachkräften mittelfristig Anwendung und Anerkennung findet.
III. Voraussetzungen für den Lehrkörper
- Die Lehrkräfte der Lehrgänge zum Thema ayurvedische Medizin müssen eine anerkannte Ausbildung in Ayurveda-Medizin und eine fünfjährige Lehrerfahrung vorweisen können.
- Dozenten für Grundlagenausbildungen und Einzelseminare müssen eine entsprechende Befähigung/Zertifikat in Ayurveda und eine mehrjährige Lehrerfahrung nachweisen können.
- Für berufsspezifische Ausbildungen und konventionelle naturwissenschaftliche Fächer können externe Experten mit entsprechendem Qualifikationsnachweis beauftragt werden.
- Ein Lehrer der SEVA Akademie soll den ganzheitlichen Aspekt im Sinne eines traditionellen Ayurveda-Lehrmeisters (Vaidya) verkörpern.
IV. Voraussetzungen für die Teilnehmer
- Grundsätzlich wird jeder Interessente zur Grundlagenausbildung und zur berufsspezifischen Ausbildung in der Gesundheitsvorsorge zugelassen.
- Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung in der Ayurveda-Medizin ist der Qualifikationsnachweis in einer medizinischen Ausbildung, oder der Eignungsnachweis über eine Aufnahmeprüfung. In jedem Fall sind Kenntnisse in Anatomie und Physiologie als Voraussetzung zum Ayurveda-Studium angeraten. Teilnehmern ohne medizinische Ausbildungen wird in Deutschland die Ausbildung zum Heilpraktiker, in der Schweiz diejenige zum Naturarzt empfohlen, um Ayurveda auch als Medizin anwenden zu können.
- Ein Zertifikat der Grundlagenausbildung berechtigt zum Aufbau-Studium.
- Ein abgeschlossenes Gruppen-Zertifikat berechtigt zur Teilnahme an der nächsthöheren Stufe.
- Ein abgeschlossenes CAS-Diplom ist die gegenwärtig umfassendste Ausbildung in Ayurveda– Medizin. Mit nachgeordneten Vertiefungsseminaren und mit Praktika in Indien können die erworbenen Fähigkeiten weiterentwickelt werden.
- Bereits absolvierte Ausbildungen an anderen Institutionen können nach eingehender Prüfung ganz oder teilweise angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag mit ausführlichen Unterlagen muss vor Ausbildungsbeginn bei der SEVA Akademie eingereicht werden.


