Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEVA Akademie (AGB’s)
1. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald sie bei uns in Form des unterschriebenen Anmeldeformulars oder per E-Mail mit Rückbestätigung eingegangen ist. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung und Rechnung wird der Ausbildungsvertrag für beide Seiten rechtsgültig.
2. Bei der Buchung von mehreren Ausbildungsteilen im Anschluss an die Grundlagenausbildung erhalten Sie Mengenrabatte auf die ausgewiesenen Einzelpreise. Bereits reduzierte Pauschalpreise und Prüfungstage können nicht weiter rabattiert werden. Zusätzlich bieten wir einen Frühbucherrabatt bei Buchung mindestens 3 Monate vor dem ausgeschriebenen Veranstaltungstermin.
3. Im Zuge Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Damit wird sofort die in der Ausschreibung angegebene Anzahlung von 30% fällig, der Restbetrag ist spätestens zu Beginn der ersten Schulungseinheit zu bezahlen. Selbstverständlich können Sie auch unser Ratenzahlungsangebot mit monatlich 1% Aufschlag auf die Restsumme nutzen, innerhalb Deutschlands per Überweisung oder Bankeinzug. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen die entstehenden höheren Bankkosten zu Lasten des Überweisenden. Bei Ratenzahlung gilt, dass die gesamte Ausbildung mit der letzten Einheit bezahlt sein sollte. Ratenzahlungspauschalen errechnen sich vom Rechnungsbetrag abzüglich Anzahlung wie folgt: Bei 2 Raten 2%, bei 3 Raten 3%, bei 4 Raten 4%, bei 5 Raten 5% usw. auf die verbleibende Restsumme.
4. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine behalten wir uns das Recht vor, die in Deutschland üblichen Mahngebühren zu erheben.
5. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Seminarausfallversicherung bei unserem Kooperationspartner Europäische Versicherung, um etwaige Ausfälle wegen Krankheit abzusichern.
6. Die Ausbildungsteile zertifizierter Ausbildungen müssen pro Zertifizierungsstufe (CAMP, CAMT etc.) innerhalb eines Zeitraums von max. 15 Monaten abgeschlossen und die Prüfung abgelegt werden.
7. Terminänderungen, Änderungen des Veranstaltungsortes und der Dozenten sind ausdrücklich vorbehalten; ebenfalls Irrtümer und Druckfehler in den Ausschreibungen der SEVA Akademie.
8. Die SEVA Akademie behält sich die Möglichkeit vor, ausgeschriebene Lehrveranstaltungen zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, wenn dringende Gründe dies nötig machen. Über terminliche Veränderungen nach Ihrer Buchung werden Sie umgehend benachrichtigt. Sollten Sie an den Ersatzterminen nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, die entsprechende Ausbildung zum nächstmöglichen Termin nachzuholen. Bereits teilweise oder ganz bezahlte Teilnahmegebühren werden Ihnen dafür gutgeschrieben oder auf Wunsch rückgezahlt.
9. Eine Umbuchung desselben Themas Ihrerseits auf den nächsten Termin, zu dem die bereits gebuchte Ausbildungseinheit erneut durchgeführt wird, ist grundsätzlich möglich. Bis zu 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn erheben wir dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Ausbildungspreises. Bis zu 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn beträgt die Gebühr 30%, 2 Wochen bis 3 Tage vor Ausbildungsbeginn 50% und ab dem 3. Tag 75% der Ausbildungskosten.
10. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn berechnen wir 30% des Ausbildungspreises, jedoch mindestens 60 Euro. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen 60% der Kursgebühren an, ab 2 Wochen bis zum 3. Tag vor Kursbeginn 75%, danach, bei Nichterscheinen oder Abbruch erheben wir 100% der Kursgebühr.
11. Bei Studienreisen gelten die Stornobedingungen unserer Kur- und Reisevermittlung.
12. In Veranstaltungen der SEVA Akademie sind die Studenten aufgefordert, ein höfliches und respektvolles Verhalten gegenüber dem Lehrkörper und im Umgang miteinander zu pflegen. Den Anordnungen der Dozenten ist Folge zu leisten. Bei wiederholter grober Missachtung dieser Regeln behält sich die SEVA Akademie vor, einzelne Studenten vom Lehrgang kostenpflichtig auszuschließen.
13. Interessenten, die eine im Ausbildungsumfang und -inhalt vergleichbare ayurvedische Vorbildung nachweisen, können an den Lehrkörper einen Antrag auf die inhaltliche Anrechnung bestimmter Ausbildungsteile stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann stattdessen ein Wahlfach gebucht werden, das dem geforderten Ausbildungsumfang entspricht.
14. Für jeden Ausbildungsteil wird nach erfolgreicher Teilnahme und vollständiger Bezahlung ein Teilnahmezertifikat ausgestellt. Voraussetzung für einen zertifizierten Abschluss inkl. Abschlusszertifikat ist die vollständige Teilnahme an allen erforderlichen Ausbildungseinheiten sowie an der Abschlussprüfung. Wurde die Prüfung bestanden, eine schriftliche Abschlussarbeit (Facharbeit) verfasst und bewertet, Kundendokumentationen im geforderten Umfang vorgewiesen und die volle Rechnungssumme bezahlt, wird das Abschlusszertifikat ausgehändigt.
15. Für das Heimstudium werden pro Ausbildungsabschnitt konkrete Vorgaben zu Art und Umfang der zu bearbeitenden weiterführende Fachliteratur und zu praktischen Übungsteilen gemacht.
16. Ein Zertifikat oder Diplom der SEVA Akademie befreit den Teilnehmer nicht von der Erfüllung sämtlicher vom örtlichen Gesetzgeber vorgeschriebenen Auflagen. Die Teilnahme an Lehrgängen der SEVA Akademie erfolgt in eigener Verantwortung, aus eventuellen Folgen leiten sich keinerlei Ansprüche ab.
17. Voraussetzung für das Diplom der SEVA Akademie ist die erfolgreiche Absolvierung der zertifizierten Ausbildungen CAT, CAS oder CAEB, ein Praktikum in einer von der SEVA Akademie anerkannten Ayurveda Einrichtung oder Praxis und eine positiv bewertete schriftliche Diplomarbeit.
18. Ein Diplom oder Zertifikat der SEVA Akademie verpflichtet den Träger zu ethischem Verhalten im Sinne des Ehrenkodex der traditionellen Ayurveda Ärzte. Bei grobem Missbrauch und nach entsprechender Abmahnung kann ein Diplom der SEVA Akademie aberkannt werden.
19. Sämtliche Ausbildungs- und Seminarunterlagen, Skripten, Handbücher u.ä. unterliegen dem Copyright, d.h. sind geschütztes Eigentum der SEVA Akademie und/oder der einzelnen Dozenten. Es ist nicht gestattet, sie auszugsweise oder gesamt anderweitig als zu eigenen Studienzwecken zu verwenden oder an Dritte zur Verwendung weiterzugeben.
20. Bei Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist die Entscheidung eines durch die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer einberufenen Schiedsgerichtes für beide Parteien bindend. Der weitere Rechtsweg wird ausgeschlossen.
21. Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht den Vertrag in seiner Gesamtheit. Ungültige Abschnitte sind durch andere, gültige zu ersetzen, aufgrund derer der von den Vertragspartnern verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEVA Akademie (AGB’s): Stand 01.10.2011

