Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEVA Akademie (Stand 01.05.2011)

1. Ihre Erstanmeldung ist verbindlich, wenn sie bei uns schriftlich oder per E-Mail mit Rückbestätigung eintrifft. Anmeldungen für weiterführende Kurse können auch mittels mündlicher Anmeldung erfolgen. Mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung und Rechnung sind Ihre schriftlichen wie auch mündlichen Anmeldungen für beide Seiten rechtsverbindlich.

2. Bei Buchung von mehreren Ausbildungsteilen nach der Grundlagenausbildung erhalten Sie folgende Mengenrabatte auf Einzelpreise (reduzierte Pauschalpreise und Prüfungstage werden nicht rabattiert), die vom Gesamtpreis abgezogen werden:

  • 6 Tage = 5% (z.B. CAMP)
  • 13 Tage = 8% (z.B. CAMT)
  • 20 Tage = 10% (z.B. CAMS)
  • 28 Tage = 12% (z.B. CAT)

3. Ab sofort bieten wir zusätzlich einen Frühbucherrabatt in Höhe von 3% für diejenigen Ausbildungsteile, die mindestens 3 Monate vor Termin fest gebucht werden.

4. Im Zuge Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Damit wird sofort die in der Ausschreibung angegebene Anzahlung von rd. 30% fällig und der Restbetrag bis spätestens vor der ersten Schulungseinheit. Sie können gerne unser günstiges Ratenzahlungsangebot nutzen, innerhalb Deutschland als Überweisung oder per Bankeinzug. Aus dem Ausland sind nur Überweisungen möglich, entstehende höhere Bankkosten gehen zu Lasten des Überweisenden. Bei Ratenzahlung gilt, dass die gesamte Ausbildung mit der letzten Einheit bezahlt sein soll. Ratenzahlungspauschalen errechnen sich vom Rechnungsbetrag abzüglich Anzahlung.

  • Bis zu 2 Raten 2%
  • bei 3 Raten 3%
  • bei 4 Raten 4%
  • bei 5 Raten 5%
  • bei 6 Raten 6%
  • bei 10 Raten 10%

auf die verbleibende Restsumme. Die Anzahlung ist kein Bestandteil der Ratenzahlungspauschale.

5. Bei Nichteinhalten unserer Zahlungstermine (Ziff. 3) behalten wir uns das Recht vor, die in Deutschland üblichen Mahngebühren zu erheben.

6. Die Ausbildung kann über einen längeren Zeitraum und mit längeren Zwischenräumen gebucht werden. Wir raten jedoch dazu, kontinuierlich das Thema praktisch umzusetzen, um den Anschluss an die weiteren Ausbildungbausteine nicht zu verlieren.

7. Bei unsererseits notwendigen Verschiebungen von Terminen nach unserer schriftlichen Teilnahmebestätigung werden Sie umgehend benachrichtigt. Sollten Sie zeitlich an den Ersatzterminen nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen Termin im Rahmen des darauf folgenden Lehrgangs nachzuholen. Sollten Sie bereits teilweise oder ganz überwiesen haben, erhalten Sie von uns eine Gutschrift zur Teilnahme an den nächstmöglichen Terminen oder auf Wunsch Rückzahlung.

8. Terminänderungen, Änderungen des Veranstaltungsortes und der Dozenten sind ausdrücklich vorbehalten. Ebenfalls Irrtümer und Druckfehler in den Ausschreibungen der SEVA Akademie.

9. Bei einer Umbuchung Ihrerseits auf einen anderen Termin oder anderen Ausbildungsteil bis zu vier Wochen vor Ausbildungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € pro Ausbildungsbaustein, bei Umbuchung ab vier bis zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn beträgt die Gebühr dafür 50,- €, bei einer Umbuchung von zwei Wochen bis drei Tage vor Ausbildungsbeginn 30% und ab dem dritten Tag vor Ausbildungsbeginn 50% der betroffenen Ausbildungsbaustein.

10. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn berechnen wir 50,- € pro Schulungseinheit, bis 4 Wochen 30% jedoch mindestens 60,- €, bis zu zwei Wochen vor Beginn fallen 50% der Gebühren an. Bei Rücktritt von 2 Wochen bis 3 Tage vor Kursbeginn 75% der Gebühren, ab dem 3. Tag vor Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder Abbruch erheben wir 100% der Gebühren, falls kein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden kann.

11. Bei Studienreisen gelten die Stornobedingungen unserer Kur- und Reisevermittlung.

12. Den Anordnungen der Betreuer und Dozenten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

13. Teilnehmer, die den Unterricht wiederholt stören, können nach einer schriftlichen Abmahnung vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

14. Interessenten, die eine entsprechende ayurvedische Vorbildung nachweisen, können an den Lehrkörper einen Antrag stellen, dass ihnen ein bestimmter Ausbildungsteil nach Prüfung erlassen wird. Anstelle dessen kann entsprechend des vorgeschriebenen Ausbildungsumfanges ein Wahlfach gebucht werden.

15. Jede Teilnahme an einem Ausbildungsteil wird nach erfolgreichem Abschluss zertifiziert (Teilnahmezertifikat).

16. Theoretische und praktische Prüfungen inklusive Kundendokumentationen und einer schriftlichen Facharbeit sind die Voraussetzung für einen zertifizierten Abschluss (Abschlusszertifikat). Für das Heimstudium werden pro Ausbildungsabschnitt konkrete Vorgaben für die zu bearbeitende weiterführende Fachliteratur wie auch praktische Übungsteile in konkretem Studiumsumfang vorgegeben.

17. Zertifikate und Diplome werden nur ausgestellt, wenn die Prüfung bestanden wurde und alle Rechnungsbeträge bezahlt sind.

18. Jeder Teilnehmer, der den Lehrgang erfolgreich mit einer Abschlussprüfung abschließt, erhält ein Abschlusszertifikat der SEVA Akademie

19. Ein Zertifikat oder Diplom der SEVA Akademie befreit den Teilnehmer nicht von der Erfüllung sämtlicher vom örtlichen Gesetzgeber vorgeschriebenen Auflagen. Die Teilnahme an Lehrgängen der SEVA Akademie erfolgt in eigener Verantwortung; aus eventuellen Folgen leiten sich keinerlei Ansprüche ab.

20. Ein Diplom oder Zertifikat der SEVA Akademie verpflichtet den Träger zu ethischem Verhalten im Sinne des Ehrenkodex der traditionellen Ayurveda-Ärzte. Bei grobem Missbrauch und nach entsprechender Abmahnung kann ein Diplom der SEVA Akademie aberkannt werden.

21. Wird von einem CAT-, CAS- oder CAEB-Teilnehmer ein Praktikum in einer vom Dozentengremium anerkannten Ayurveda-Einrichtung oder -Praxis nachgewiesen und eine schriftliche Diplomarbeit positiv bewertet, so erhält er ein Diplom. Das Thema der Diplomarbeit ist mit einem der Dozenten der SEVA Akademie abzusprechen und von diesem Dozenten/in zu bewerten.

22. Bei Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen können, ist die Entscheidung eines durch die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer einberufenen Schiedsgerichtes für beide Parteien bindend. Der weitere Rechtsweg wird ausgeschlossen.

23. Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingung ungültig sein, so berührt dies nicht den Vertrag in seiner Gesamtheit. Ungültige Abschnitte werden zum Wohl des gesamten Vertragsinhaltes ergänzt bzw. ersetzt.

(Stand 01.05.2011)